Beiträge in der privaten Krankenversicherung
Bei Pflichtversicherten Beiträgen wird die Hälfte des Beitrages vom Arbeitgeber bezahlt und die andere Hälfte wird von meinem Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.
Bei freiwillig Versicherten wird nichts vom Lohn abgezogen. Der Versicherte muß seinen Beitrag voll und ganz an die private Krankenkasse überweisen. Er muß sich aber auch gar nicht versichern. Dann hat er das Geld gespart. Er darf dann aber auch nicht krank werden. Denn Ärzte und Krankenhäuser verlangen ihr Honorar. Ich kann mir dies nur leisten, wenn ich Millionär oder Milliardär bin. Ach, wäre das schön.
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung hängt immer vom jeweiligen Tarif und den Leistungen ab. Dies zu klären erfordert eine unglaublich lange Vorbereitungszeit. Aber meistens muß es schnell gehen und es wird der nächst mögliche genommen. Das Erwachen kommt später. Es geht aber auch so, daß die Krankenversicherung jederzeit wieder gekündigt werden kann und eine andere Krankenversicherung mich aufnimmt.
Das ist auch bei gesetzlichen Krankenversicherungen möglich, denn die Beiträge werden Prozentual erhöht im Laufe eines Lebens. Und da gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse sicherlich eine, die vielleicht ein Prozent billiger ist als die andere. Es kommt also immer auf den persönlichen Bedarf an, der genau eingeschätzt werden muß. Ob es beruflich oder freiberuflich ist, eine Krankenversicherung ist immer nützlich. Eines Tages ist es soweit, da stehe ich beim Arzt vor der Tür und muß mein ganzes Geld zusammenraffen um ihn bezahlen zu können.
Es ist auch eine Absicherung für die Familie, wenn ich denn eine habe. Auch die Familien-Mitglieder müssen versichert sein. Gerade vom Baby bis über das Kind hinaus sollten private Krankenversicherungen dann vorhanden sein.
